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Häufig gestellte Fragen

Fragen an den Vermögensverwalter

Wie wählen Sie die Anlagen für mein Portfolio aus?

Wir investieren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung.

Welche Anlagestrategie empfehlen Sie mir?

Gemeinsam betrachten wir Ihre gesamte finanzielle Situation und entwickeln eine Anlagestrategie, die zu Ihnen, Ihren Lebensplänen und Anlagezielen passt.

Wie oft erfolgt die Überprüfung meines Portfolios?

Nach größeren Börsenschwankungen stellen wir die ursprünglich geplante Aufteilung zwischen Aktien und Anleihen durch Umschichtungen wieder her. Wenn sich die Aktienquote bei einem Kursanstieg der Aktien erhöht, verkaufen wir Aktien und umgekehrt.

Welche Gebühren fallen für Ihre Dienstleistungen an?

Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats erfolgt die Vergütung in Form eines halbjährlichen Honorars, das von der Höhe des verwalteten Vermögens abhängig ist. Diese Vergütung sinkt prozentual mit der Höhe des Investmentvolumens (Rabattstaffel).

Wird der Anlagebetrag an den Vermögensverwalter überwiesen?

Nein, wir dürfen keine Kundengelder annehmen. Die Gelder und Wertpapiere der Kunden verbleiben in den Depots oder auf den Konten der Kunden, das heißt bei der jeweiligen konto- und depotführenden Bank. Der Vermögensverwalter verwaltet das Kundendepot auf der Grundlage einer beschränkten Vollmacht. In der Vollmacht ist ausgeschlossen, dass Kontoguthaben oder Wertpapiere auf Weisung des Vermögensverwalters auf andere Konten oder Depots übertragen werden.

Fragen an den Rechtsanwalt

Was versteht man unter einer vorweggenommenen Erbfolge?

Unter dem Begriff der vorweggenommenen Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen unter Lebenden. Es handelt sich dabei insbesondere um Schenkungen.

Kann mein Sohn eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn ich mein Haus an meine Tochter überschreibe?

Ihr Sohn kann zu Lebzeiten keine Ausgleichszahlung verlangen. Tritt jedoch der Erbfall ein, können Schenkungen, die vor dem Tod des Erblassers erbracht wurden, unter Umständen im Rahmen eines Pflichtteilergänzungsanspruchs berücksichtigt werden. Dies dient dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten vor Vermögensverschiebungen vor dem Tode des Erblassers.

Können meine Geschwister einen Pflichtteil verlangen, wenn ich mein Vermögen dem Tierheim vermachen möchte?

Geschwister gehören nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Nur der Ehegatte, Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.) und die Eltern sind pflichtteilsberechtigt. Geschwister können keinen Pflichtteil beanspruchen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn ich verheiratet bin und Kinder aus erster und zweiter Ehe habe?

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte die Hälfte, und die drei Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen (jedes Kind erhält 1/6).

Was erbt mein Lebensgefährte, wenn wir nicht verheiratet sind?

Der Gesetzgeber sieht in der gesetzlichen Erbfolge kein Erbrecht für einen Lebensgefährten vor. Ohne Testament erbt der Lebensgefährte nichts.

Fragen an den Immobilienspezialisten

Wie unterstützen Sie mich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

  1. Beratung und Bewertung: Ich analysiere Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele, bewerte die Immobilie objektiv und berate Sie zu einem angemessenen Verkaufspreis oder Kaufangebot.

  2. Vermarktung und Präsentation: Ich erstelle ansprechende Exposés, professionelle Fotos und virtuelle Rundgänge, um Ihre Immobilie optimal zu präsentieren. Bei Verkauf unterstütze ich bei der Vermarktung auf verschiedenen Plattformen.

  3. Besichtigungen und Verhandlungen: Ich organisiere Besichtigungstermine für Kaufinteressenten und begleite Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Bei Verhandlungen stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.

  4. Vertragsabwicklung: Ich unterstütze Sie bei der bei der notariellen Erstellung des Kaufvertrages und Beurkundung.

  5. Nachbetreuung: Auch nach dem Kauf oder Verkauf bin ich für Sie da. Ich helfe bei der Übergabe der Immobilie, kläre offene Fragen und stehe als Ansprechpartner zur Verfügung.

Welche Faktoren sollten bei der Auswahl einer Wohnimmobilie berücksichtigt werden?

  1. Art des Hauses:

    • Entscheiden Sie sich für den passenden Haustyp, z. B. freistehendes Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus.
    • Berücksichtigen Sie dabei Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten.
  2. Lage der Immobilie:

    • Achten Sie auf eine gute Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten.
    • Orientieren Sie sich an Ihren Vorstellungen von der Umgebung.
  3. Zustand und Ausstattung:

    • Prüfen Sie den Zustand der Fassade, Elektrik, Heizung und Dämmung.
    • Fragen Sie nach vorhandenen Schadstoffen oder Schimmel.
  4. Finanzielle Aspekte:

    • Vergleichen Sie die Kosten für Hauskauf und Hausbau.
    • Berücksichtigen Sie Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten.
  5. Energieeffizienz:

    • Beachten Sie den Energieausweis und mögliche Sanierungsmaßnahmen.
    • Moderne Bauweisen oder Heizungstypen sparen Energiekosten.
  6. Gestaltungsfreiraum:

    • Beim Hausbau haben Sie individuellen Gestaltungsspielraum.
    • Beim Kauf einer Bestandsimmobilie müssen Sie Kompromisse eingehen.
  7. Zeitplan:

    • Der Hausbau erfordert mehr Zeit und Einsatz als der Kauf einer Bestandsimmobilie.
    • Berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Zeitressourcen.

Wie können Sie mir bei der Immobilienfinanzierung helfen?

  1. Kontakte zu Finanzierungspartnern:

    • Ich arbeite mit verschiedenen Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern zusammen.
    • Ich kann Sie an kompetente Ansprechpartner vermitteln, die Ihnen bei der Finanzierung behilflich sind.
  2. Begleitung bei der Kreditbeantragung:

    • Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen der Kreditanträge und sorge dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
    • Gemeinsam bereiten wir den Weg für eine erfolgreiche Kreditzusage.
  3. Kostenkalkulation und Budgetplanung:

    • Ich helfe Ihnen, die Gesamtkosten der Immobilie zu ermitteln, inklusive Kaufpreis, Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer) und eventuellen Sanierungskosten.
    • Wir erstellen gemeinsam ein realistisches Budget.
  4. Begleitung bis zur Finanzierungsbestätigung:

    • Ich begleite Sie während des gesamten Prozesses bis zur Bestätigung Ihrer Finanzierung.
    • Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen zur Seite.

Welche rechtlichen Aspekte sollten beim Immobilienkauf oder -verkauf beachtet werden?

  1. Kaufvertrag und Notar: Der Kaufvertrag ist ein zentraler Bestandteil. Er sollte alle relevanten Details wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und Gewährleistungsfristen enthalten. Ein Notar beglaubigt den Vertrag und trägt ihn ins Grundbuch ein.

  2. Grundbuchauszug: Ein aktueller Grundbuchauszug ist unerlässlich. Er zeigt Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an der Immobilie.

  3. Energieausweis: Dieses Dokument informiert über die Energieeffizienz der Immobilie. Es ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben.

  4. Grunderwerbsteuer: Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Aktuell beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

  5. Bau- und Nutzungsrechte: Prüfen Sie, ob es Baulasten, Wegerechte oder andere Nutzungsrechte gibt.

  6. Veräußerungsverbot: Manche Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht. Dies sollte vorab geklärt werden.

  7. Steuerliche Aspekte: Informieren Sie sich über steuerliche Konsequenzen beim Verkauf. Achten Sie vor allem auf die 10 Jahresfrist zwischen An- und Verkauf. Nach Ablauf von 10 Jahren ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, sofern die Immobilie im Privatvermögen war.

  8. Übergabe und Abnahme: Die Immobilie sollte in einem vereinbarten Zustand übergeben werden. Protokolle sind hilfreich.

Fragen an den Steuerberater

Warum ist es ratsam, vorab ein persönliches Gespräch mit dem Steuerberater zu führen?

Es ist ratsam, vorab ein persönliches Gespräch mit dem Steuerberater zu führen, aus mehreren Gründen:

1. Individuelle Beratung: Jeder Steuerfall ist einzigartig, und es gibt verschiedene steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Durch ein persönliches Gespräch kann der Steuerberater Ihre individuelle Situation und Ihre spezifischen Bedürfnisse besser verstehen und Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung bieten.

2. Klärung von Fragen: Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen. Sie können Ihre steuerlichen Anliegen und Bedenken direkt mit dem Steuerberater besprechen und erhalten klare Antworten und Erklärungen.

3. Einschätzung der Kosten: Durch das persönliche Gespräch kann der Steuerberater den Umfang der erforderlichen Arbeiten besser einschätzen und Ihnen eine genaue Kostenschätzung geben. Sie können über die Honorarstruktur sprechen und eventuelle weitere Kosten besprechen, die im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung entstehen könnten.

4. Vertrauensaufbau: Ein persönliches Gespräch ermöglicht es Ihnen, den Steuerberater kennenzulernen und einen Eindruck von seiner Erfahrung, seinem Fachwissen und seinem Arbeitsstil zu gewinnen. Dies ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen und sicherzustellen, dass Sie mit dem Steuerberater gut zusammenarbeiten können.

Wie hoch sind Ihre Honorare und wie werden sie berechnet?

Die Honorare für unsere Steuerberatungsdienste richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen Gebührenrahmen für verschiedene Tätigkeiten vorgibt.

Die Höhe der Gebühren hängt von der Art und dem Umfang der Tätigkeit sowie, von dem Wert des zu versteuernden Einkommens oder Vermögens ab.

Die StBVV teilt die Gebührenspanne in sogenannte Zehntel ein, die jeweils ein Zehntel der Maximalgebühr entsprechen. Innerhalb dieser Spanne können wir je nach Schwierigkeit und Bedeutung des Falles eine angemessene Gebühr festlegen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Auf welche Weise können Unterlagen an Sie übermittelt werden?

Die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen) erhalten wir durch Abruf der Belege bei der Finanzverwaltung direkt. Im Übrigen sind Sie in der Zurverfügungstellung der Unterlagen frei. Sie können uns die Unterlagen an die Kanzleianschrift per Post übersenden, oder aber auch per E-Mail im PDF-Format. Die Übermittlung per Fax ist auch möglich.

Bei Originalurkunden, die schwer zu scannen sind (z.B. zusammengebundene mehrseitige Konvolute oder Notarurkunden) empfiehlt es sich diese per Post uns zukommen zu lassen. Nach Abschluss des Auftrags erhalten Sie die Originale zurück.

Beraten Sie auch Mandanten zu grenzüberschreitenden Aktivitäten oder Doppelbesteuerungsabkommen?

Wir beraten auch Mandanten mit Auslandsbezug. Wenn Sie bereits ausländische Aktivitäten haben oder noch planen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie insbesondere zur Betriebsstättengründung im Ausland und zeigen Ihnen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen auf.

Wenn Sie im Ausland ansässig sind und in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, beraten wir Sie gerne.

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